UNSER LEISTUNGSANGEBOT

Die erste Rechtsauskunft ist kostenlos!

Kaufverträge

Bei dem Erwerb von Immobilien, seien es Grundstücke, Häuser oder Wohnungen, bietet der Notar durch seine Vertragsgestaltung und Rechtsberatung größtmögliche Sicherheit und reibungslosen Übergang des Eigentums. Durch die Abwicklung des Kaufvertrages über die Notartreuhandbank garantiert der Notar als Treuhänder, dass der Verkäufer mit Sicherheit zu seinem Geld kommt und der Käufer mit Sicherheit seine Immobilie erhält.

Bei dem Erwerb von Immobilien, seien es Grundstücke, Häuser oder Wohnungen, bietet der Notar durch seine Vertragsgestaltung und Rechtsberatung größtmögliche Sicherheit und reibungslosen Übergang des Eigentums. Durch die Abwicklung des Kaufvertrages über die Notartreuhandbank garantiert der Notar als Treuhänder, dass der Verkäufer mit Sicherheit zu seinem Geld kommt und der Käufer mit Sicherheit seine Immobilie erhält.

Bei der Gründung eines Unternehmens stellt sich zunächst die Frage, welche Gesellschaftsform zu wählen ist. Der Notar hilft Ihnen die optimale Rechtsform zu wählen. Dabei stehen

  • die Einzelfirma
  • die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR),
  • die Offene Gesellschaft (OG),
  • die Kommanditgesellschaft (KG bzw. GmbH & Co KG),
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GesmbH),
  • die Aktiengesellschaft (AG),
  • die Europäische Gesellschaft (SE) oder
  • die Privatstiftung

zur Verfügung.

Der Notar erstellt den Gesellschaftsvertrag und führt die Eintragung der Gesellschaft in das Firmenbuch durch. In weiterer Folge berät der Notar als Fachmann und Vertragsgestalter in den Bereichen

  • Abtretung von Geschäftsanteilen
  • Geschäftsführerwechsel
  • Prokurabestellung
  • Änderung des Gesellschaftsvertrages (z.B. Verlegung)
  • Unternehmenskauf
  • Unternehmensübergabe
  • Umgründungen
  • Rechtsformänderung

Bei der Erstellung einer letztwilligen Anordnung (Testament oder Vermächtnis) ist die Beratungstätigkeit des Notars unumgänglich. Damit wird sichergestellt, dass die letztwillige Anordnung sämtlichen Gültigkeitsvoraussetzungen entspricht und der gewünschte Inhalt auch rechtlich durchsetzbar ist. Durch die Beratung des Notars können auch ungewünschte steuerrechtliche Folgen für den Rechtsnachfolger beseitigt werden. Letztwillige Anordnungen werden dann im Zentralen Testamentsregister des österreichischen Notariates eingetragen. Dies gewährleistet ist, dass diese im Todesfall auch gefunden und verwendet wird. Selbstverständlich ist bis zum Ableben absolute Geheimhaltung gewährleistet.

Im Auftrag des Gerichtes (als Gerichtskommissär) bzw. im Auftrag der Erben (als Erbenmachthaber) führt der Notar das Verlassenschaftsverfahren durch. Dabei berät er über den Antritt der Erbschaft bzw. verteilt überschuldete Verlassenschaften unter den Gläubigern, ohne dass die potentiellen Erben einer Haftung unterliegen.

Bei Regelungen im familiären Bereich kommt insbesondere der Diskretion große Bedeutung zu. Der Notar unterstützt, neben der Gewährleistung der Diskretion, durch seine große Erfahrung im Familienrecht und als wertvoller Berater bei wichtigen Entscheidungen, bei
– Erstellen eines Ehevertrages,
– Schließen einer Scheidungsvereinbarung,
– Durchführung einer Adoption,
– Angehörigenvertretung,
– Erstellen einer Patientenverfügung,
– Erstellen einer Vorsorgevollmacht oder
– in Angelegenheiten von Erwachsenenvertretung.

Im Rechtsverkehr spielen Urkunden eine große Rolle und in vielen Fällenwird eine besondere Form verlangt. Die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist die Feststellung von Tatsachen durch einen Notar und verfügt über eine besondere Beweiskraft.

Der Notar ist verpflichtet zur Klärung des Sachverhalts, der Erforschung des „wahren Willens“ der Parteien und dessen schriftlichen Abfassung. Er hat die Parteien über den rechtlichen Sinn und die rechtlichen Folgen des Geschäfts zu belehren.

Notariatsakte können so ausgestaltet werden, dass sie als Exekutionstitel Grundlage einer Zwangsvollstreckung sein können. Der vollstreckbare Notariatsakt hat alle Vorzüge eines Gerichtsurteils, ohne Ergebnis eines Rechtsstreits zu sein

Der Notar verfasst und überprüft Miet- und Pachtverträge und schützt somit vor Übervorteilung einer Vertragspartei.

Dabei berät der Notar über die Anwendbarkeit der unterschiedlichen Vorschriften des Mietrechts, sowie über die rechtlichen Möglichkeiten des gewünschten Vertragsinhaltes.

Als erfahrener Jurist bietet der Notar Rechtsberatung in sämtlichen Bereichen des österreichischen und internationalen Rechts und trägt so wesentlich zur Rechtssicherheit bei.

Als ihr Jurist und Partner in vielen Rechtsfragen bietet der Notar auch die oft notwendige digitale Beglaubigung und Beurkundung.